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Humangenetische Beratung


Was ist das und wann ist es indiziert?


Bei Ihnen oder in Ihrer Familie wurde der Verdacht auf ein erbliches Tumorsyndrom/ auf HNPCC geäußert bzw. eine entsprechende Diagnose wurde bereits gesichert. Eine humangenetische Beratung soll Ihnen helfen, sich über das entsprechende Krankheitsbild adäquat zu informieren, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen gezielte Möglichkeiten genetischer Untersuchungen aufzuzeigen, die zur Klärung Ihrer Fragestellung sinnvoll sind.


Zu einer genetischen Beratung gehört


          ο die Klärung Ihrer persönlichen Fragestellung,


          ο die Erhebung Ihrer persönlichen und familiären gesundheitlichen Vorgeschichte (Anamnese),


          ο die Bewertung vorliegender ärztlicher Befunde bzw. Befundberichte,


          ο Untersuchungen an Blut oder anderen Geweben, wenn dies für Ihre Fragestellung wichtig ist,


          ο eine ausführliche Information über die in Frage stehende Erkrankung,


          ο eine ausführliche Beratung über die möglichen Bedeutungen dieser Informationen für Ihre Lebens- und Familienplanung und für Ihre Gesundheit sowie der Ihrer Familienangehörigen (z.B. Kinder).


Medizinisch-genetische Diagnosemaßnahmen werden nicht ohne Ihre aktive Einwilligung durchgeführt. Die Beratung soll für Sie eine Entscheidungshilfe sein und es Ihnen erleichtern, Krankheitsrisiken persönlich zu bewerten. Es bleibt Ihre Entscheidung, welche Konsequenzen Sie aus dem Beratungsgespräch ziehen.

Die wichtigsten Inhalte der Beratung sowie auch die Ergebnisse der genetischen Untersuchung werden Ihnen in einem Brief noch einmal mitgeteilt. Sie können bestimmen, in welchem Umfang beteiligte Ärzte informiert werden.

Die humangenetische Beratung ist eine Regelleistung der gesetzlichen und privaten Krankenkasse. Gesetzlich Krankenversicherte benötigen für die humangenetische Beratung eine Überweisung eines niedergelassenen ärztlichen Kollegen (Überweisungsschein Vordruck 6), grundsätzlich ist eine humangenetische Beratung aber auch ohne Überweisungsschein möglich. Eine Liste der Beratungsstellen, die dem Deutschen Konsortium für Familiären Darmkrebs angehören und somit eine Expertise für Ihre Fragestellung aufweisen finden Sie hier: Zentren




Genetische Diagnostik


Indikation / Wann kann und sollte eine molekulargenetische Diagnostik durchgeführt werden?


-  bei klinischem Verdacht auf HNPCC/Lynch-Syndrom

          ο   d.h. erfüllte Amsterdam-Kriterien bzw.
                revidierte Bethesda-Kriterien und im Tumorgewebe nachgewiesener Verlust bzw.
                Funktionsverlust von bestimmten DNS-Reparaturgenen (Mismatch Repair; MMR)bzw. nicht
                aussagekräftige oder aufgrund fehlenden Tumormaterials nicht durchführbare Tumoranalyse


          ο   Dünndarmkrebs oder


          ο   Endometrium-Karzinom (Gebärmutterschleimhaut-Krebs) vor dem 60. Lebensjahr



-  bei klinischem Verdacht auf ein Polyposis-Syndrom


-  bei klinischem Verdacht auf ein anderes Tumorprädispositions-Syndrom



Voraussetzungen


-  Für diagnostische genetische Untersuchungen, d.h. für die Untersuchung bereits Erkrankter, sind ärztliche Aufklärung, eine angemessene Bedenkzeit und die Einwilligung nach Gendiagnostikgesetz erforderlich.


-  Für prädiktive genetische Untersuchungen, d.h. die molekulargenetische Analyse von (noch) gesunden verwandten Risikopersonen, ist zusätzlich vor und nach dem Gen-Test eine humangenetische Beratung vorgeschrieben.



Was wird untersucht?


-  Bei der diagnostischen genetischen Untersuchung bereits Erkrankter werden i.d.R. Sets (Panel) mit verschiedenen Tumorprädispositionsgenen genutzt und dann jeweils die Gene ausgewertet, die für die Tumorcharakteristika des Patienten und die jeweilige Familienanamnese relevant sind (s. Tabelle 1). Nach aktuellem Standard werden die proteinkodierenden Abschnitte der jeweiligen Gene auf das Vorliegen von Sequenzabweichungen und Dosisveränderungen entsprechend den Vorgaben der jeweils geltenden Leitlinien untersucht.


-  Bei der prädiktiven Diagnostik einer gesunden Risikoperson wird i.d.R. nur auf das Vorliegen der erblichen tumorrelevanten genetischen Veränderung (Mutation) getestet, die bei einem betroffenen Verwandten (Indexpatienten) identifiziert wurde.



Welche Ergebnisse sind zu erwarten?


Bei der molekulargenetischen Untersuchung von Einzelgenen und Gen-Panel eines Patienten werden i.d.R. mehre Abweichungen von der Referenzsequenz identifiziert.


-  Viele davon sind harmlose Normvarianten ("benigne" oder "wahrscheinlich benigne" Sequenzabweichungen).


-  Ein "positiver" Befund bei der Analyse von Tumorprädispositionsgenen liegt vor, wenn eine "sicher krankheitsursächliche" oder "wahrscheinlich krankheitsursächliche" Sequenzvriante identifiziert wurde ("pathogen" bzw. "wahrscheinlich pathogen").


-  Darüber hinaus gibt es jedoch auch Veränderungen, die zum Analyse-Zeitpunkt noch nicht zu einer dieser Kategorien bezüglich Ihrer Krankheitsrelevanz eingeordnet werden können; diese bezeichnet man als "Varianten unklarer klinischer Signifikanz" (VUS) und sollten kontinuierlich re-evaluiert werden.



  Klinischer Verdacht auf Keimbahndiagnostik (meist an Blut) Ggf. weiterführende Untersuchungen  
  Lynch-Syndrom/HNPCC MLH1, PMS2, MSH2/EPCAM, MSH6
(ggf. nur Analyse der Gene, die bei Untersuchung des Tumorgewebes auffällig waren)

Wenn Stufe 1 unauffällig war, ggf. zusätzlich

MSH3, MUTYH, NTHL1, POLE, POLD1
Kontinuierliche Re-Evaluation und Analysen zur weiteren Charakterisierung von Varianten unklarer Signifikanz (VUS)*  
  Adenomatöses Polyposis-Syndrom APC, MSH3, MUTYH, NTHL1, POLD1, POLE Genpanel-Analysen zu weiteren Tumor-Prädispositionssyndromen  
  Nicht-adenomatöses Polyposis-Syndrom BMPR1A, MUTYH, PTEN, RNF43, SMAD4, STK11, TP53 Exom-/Gesamtgenomanalysen  

Tabelle 1: zumindest zu untersuchte Gene bei der molekulargenetischen Diagnostik bei klinischem Verdacht auf HNPCC bzw. andere häufigere Darmkrebs-Prädispositions-Syndrome. Die Auswahl der Gene kann in Abhängigkeit vom klinischen Phänotyp variieren.


* Die Bewertung von Sequenzveränderungen erfolgt u.a. anhand von Häufigkeit in Datenbanken, Funktionsvorhersagen und der klinisch-wissenschaftlichen Literatur; sie kann sich somit im Laufe der Zeit ändern. Daher ist insbesondere bei Varianten unklarer klinischer Signifikanz eine laborinterne bzw. konsortiumsweite regelmäßige Re-Evaluation sinnvoll. Mitunter können bestimmte Varianten unklarer klinischer Signifikanz auch durch z.B. die Einbeziehung weiterer erkrankter bzw. gesunder Familienangehöriger des Patienten oder durch funktionelle Analysen (z.B. auf RNA- oder Proteinebene, Rescue-Experimente) besser charakterisiert und dann dem Spektrum "benigne" bzw. "krankheitsursächlich" zugeordnet werden.




 
     
   
     

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